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Friedrich Schmidt, gelernter Schlosser, geboren 1902 in Göttingen, trat 1924 als Polizeianwärter der Schutzpolizei bei. In einem handschriflichen Lebenslauf, die er seiner Bewerbung zur SS beilegte, schreibt er dazu:

„Am 23.04.24 trat ich als Polizeianwärter bei der Schutz-Polizei ein. Nach einjähriger Ausbildung auf der Polizeischule in Hann-Münden, wurde ich zur Schutzpolizei [...] versetzt. Nach zwölfjähriger Pflichtdienstzeit wurde ich am 23.4.36 [...]  aus der Schutzpolizei entlassen. Seit dem 15.6.36 gehöre ich der Geheimen-Staats-Polizei, Staatspolizeistelle Trier, an und versehe z. Zt. bei dem Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und der SS in Luxemburg Dienst und bekleide den Dienstgrad eines Kriminal-Sekretärs.” 1 



Seinen Dienst vollzog er zunächst in der Nähe von Trier, ab 1942 im besetzten Großherzogtum Luxemburg: in der Stadt Luxemburg und in Esch-sur-Alzette. Sowohl in Luxemburg Stadt als auch in Esch-sur-Alzette war er zuständig für die Verfolgung von „Kommunismus, Marxismus, Feindpropaganda, Widerstandsbewegungen und Rundfunkverbrechen“. Laut Geschäftsverteilungsplan vom Sommer 1944 war er zu diesem Zeitpunkt Leiter der entsprechenden "Abteilung IV 1a".

Vernehmungskommando Hinzert

Schmidt gehörte außerdem einem „Vernehmungskommando” an, das für die Vernehmung luxemburgischer Widerstandskämpfer zuständig war. Die – häufig brutalen – Verhöre wurden hauptsächlich im SS-Sonderlager / KZ Hinzert durchgeführt. 2

Erschießungen auf den Friedhöfen in Palzem und Nennig

Friedrich Schmidt war im September 1944 – kurz vor der Befreiung Luxemburgs – an der Ermordung der folgenden Widerstandskämpfern in Palzem und Nennig beteiligt:

  • Georges Claudon, französischer Staatsangehöriger
  • Germaine Causier, französische Staatsangehörige
  • Emile Deiskes, luxemburgischer Staatsangehöriger
  • Marcel Voyat, französischer Staatsangehöriger
  • Henri Uguccioni, französischer Staatsangehöriger
  • Edmont Helck, französischer Staatsangehöriger
  • Michael Bockler, luxemburgischer Staatsangehöriger
  • Nicolas Weiwers, luxemburgischer Staatsangehöriger

Weitere Informationen zu den Erschießungen sind hier zu finden.

Nachkriegsprozess/ Ermittlungen

1949 wurde er vom Tribunal Général in Rastatt, einem Strafgericht der französischen Militärverwaltung, in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde jedoch nie vollstreckt, da er mehrfach aus britischen Internierungslagern geflohen war, u.a. aus dem C.I.C. No. 5, einem Lager, in dem mutmaßliche Kriegsverbrecher, NSDAP-Funktionäre und staatliche Funktionsträger inhaftiert wurden. Ein in Deutschland angestrebtes Ermittlungsverfahren gegen ihn und einen weiteren Kollegen bezüglich der Erschießungen in Palzem und Nennig wurde 1962 eingestellt.

In der Begründung heißt es: „Weitere Ermittlungen versprechen keinen Erfolg. [...] Es darf noch darauf hingewiesen werden, dass beide Angeschuldigten von den meisten ihrer als Zeugen vernommenen Kollegen als charakterlich einwandfreie Persönlichkeiten geschildert werden, denen etwas derartiges nicht zuzutrauen sei.”  4

Seine Beteiligung an weiteren Erschießungen, an Verhören im KZ Hinzert und Deportationen wurde von der deutschen Justiz nie verfolgt.

Friedrich Schmidt gehört als NS-Täter „zu einer großen Gruppe von Akteuren [...] ohne die [...] die gesamte nationalsozialistische Maschinierie nicht am Laufen gehalten werden konnte.” 3

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1) Quelle: Bundesarchiv Berlin

2) vgl. „Die Gestapo Trier in der Christophstraße 1”, Ausstellungsdokumentation des Projektes „Gestapo Trier” der Universität Trier
3) ebd., Tafel 6
4) Quelle: Landesarchiv Saarbrücken